Liebe Patienten,
als gesetzlich krankenversicherter Patient benötigen Sie für einen kurzfristigen Facharzttermin:
Andere nicht dringliche Termine und echte medizinische Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Mit jeglicher Kritik oder Beschwerden zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an den Bundesgesundheitsminister, an die Bundesregierung, Ihre lokalen Politiker oder Ihre gesetzliche Krankenkasse.